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im konkreten Fall
hatte ein Hauptfeldwebel
ein Verhältnis mit der Ehefrau
eines Mannschaftssoldaten desselben Bataillons. Das Truppengericht hatte gegen den Hauptfeldwebel
wegen Verletzung seiner Kameradschaftspflicht
ein Beförderungsverbot mit Kürzung der Bezüge ausgesprochen,
weil die Beteiligung am Ehebruch eine Missachtung eines Kameradenrechts sei,
welche negative Auswirkungen auf den Dienstbetrieb habe.